Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

März222018

von Dr. Mathias Höschel, 1. Vorsitzender Bundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit e.V.

Auf Bundesebene wird derzeit über die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche diskutiert. Linke, Grüne, FDP und SPD wollen das bisherige Werbeverbot kippen, die CDU/CSU Bundestagsfraktion wird jedoch alle entsprechenden Anträge ablehnen.

Auch ich spreche mich klar gegen eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus. Ungeborenes Leben hat eine eigene Rechtsqualität und ist verfassungsrechtlich geschützt. Der Fokus darf nicht auf der Werbung, sondern muss auf der Beratung der betroffenen Personen liegen. Nur durch eine ausführliche Beratung ist es möglich, die Person darüber aufzuklären welche Möglichkeiten der Unterstützung bei der Geburt des Kindes zur Verfügung stehen. Eine gute Entscheidung kann nur getroffen werden, wenn die schwangere Person über alle Folgen Bescheid weiß und die Entscheidung angst- und zweifelsfrei treffen kann.

Der beratende Arzt darf nicht derjenige sein, der anschließend den Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Eine maximale Neutralität bei diesem sensiblen Thema ist zwingend erforderlich.

Eine Abschaffung des Werbeverbots würde dazu führen, dass die Abtreibung des ungeborenen Kindes als „normaler“ medizinischer Eingriff angesehen wird. Das hätte die Folge, dass die schwerwiegenden und ethischen Konflikte eines Schwangerschaftsabbruchs in einem schleichenden Prozess ausgeblendet werden.

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