Ausweisungs-Streit und der Rechtsstaat

Juli182018

von Dr. Mathias Höschel, 1. Vorsitzender Bundesverband Verrechnungsstellen Gesundheit e.V.

Wenn ich mir das Gezerre um den Ex-Leibwächter von Taliban-Terrorist Osama bin Laden, Sami A., ansehe, verstehe ich mehr und mehr, warum viele Menschen an unserem Asylrecht und damit am Rechtsstaat (ver)zweifeln. Wie immer sich diese Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Salafisten in sein Heimatland Tunesien abgespielt haben mag: Der Verfahrens- und Kompetenzstreit zwischen Verantwortlichen bei den zuständigen Sicherheitsbehörden und der Justiz ist auf den ersten Blick eine peinliche Panne. Was ist von einer Justiz zu halten, die in Zeiten modernster Kommunikationsmittel nicht in der Lage ist, ihre Entscheidung rechtzeitig und rechtswirksam zu übermitteln?

Bei genauerem Hinsehen aber wirft der Fall Sami A. erneut ein bezeichnendes Licht auf die Praxis unseres Asylrechts. Nach SPIEGEL-Recherchen bezieht der Tunesier seit Jahren, offenbar bereits seit 2002, monatliche Unterstützung nach dem Asylbeweberleistungsgesetz. 2006 scheiterte seine durch das Bochumer Ausländeramt verfügte Ausweisung daran, dass seine kurz zuvor von ihm geheiratete Frau in Deutschland eingebürgert wurde. Ein Verfahren der Bundesanwaltschaft wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung musste 2007 wegen Mangel an Beweisen eingestellt werden. Nun soll seine Abschiebung rückgängig gemacht werden, weil ihm in Tunesien angeblich bei Verhören Folter droht.

Der eigentliche Skandal ist, und das bringt aus meiner Sicht rechtschaffene Bürger zurecht auf die Palme, dass das klar definierte Asylrecht immer wieder mit juristischen Winkelzügen schamlos ausgenutzt wird. Es kann ja nicht sein, dass jeder gesuchte Verbrecher sich als politisch Verfolgter ausgeben kann. Und wann schaffen wir es endlich, möglichst einheitlich in Europa, eine Liste sicherer Herkunftsländer zu erstellen, in die gerichtlich angeordnete Abschiebungen nicht mehr verhindert werden können. Und wie regeln wir künftig den Umgang mit Gefährdern? Die Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz fragen noch heute zurecht, warum der Terroranschlag von einem den Sicherheitsdiensten bekannten Islamisten damals nicht verhindert werden konnte.

NRW-Innenminister Reul und Bundesinnenminister Seehofer tun inzwischen alles, um durch Ausschöpfung gegebener rechtlicher Möglichkeiten die Sicherheitslage in unserem Land zu verbessern. Ich finde es an der Zeit, dass jetzt die SPD-geführten Ministerien des Auswärtigen und der Justiz mit der klareren Ausgestaltung des Asylrechts und bei den Herkunftsländern ihre Hausaufgaben machen.

 

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